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BGH, 07.10.1982 - I ZR 187/80 |
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- BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67
Colle de Cologne
Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 187/80
Ebenso sind die Vorinstanzen zutreffend davon ausgegangen, daß als Beseitigungsanspruch gem. § 1004 i.V.m. §§ 15, 24 WZG ein Anspruch auf Rücknahme der Anmeldung geltend gemacht werden kann (vgl. BGH GRUR 1969, 479, 481 (Ziffer III) - Colle de Cologne - m.w.Zit.). - BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67
Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als …
Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 187/80
Zu Unrecht meint die Beklagte, diese Beurteilung stehe im Widerspruch zur Mokka-Express-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1969, 274). - BGH, 22.06.1962 - I ZR 27/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.10.1982 - I ZR 187/80
Ein warenzeichenmäßiger Gebrauch liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits dann vor, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt (vgl. BGH GRUR 1962, 647, 648 - Strumpf-Zentrale m.w.N.).
- BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87
"Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der …
Doch können auch warenbeschreibende Angaben die Funktion eines Herkunftshinweises erfüllen und damit warenzeichenmäßig benutzt werden, wenn ihre Verwendung bei den beteiligten Verkehrskreisen den Eindruck vermittelt, die gewählte Bezeichnung solle als unabhängiges Schlagwort die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb kennzeichnen (…BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor-Luxus; Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 365 - praliné; Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt.Ein warenzeichenmäßiger Gebrauch liegt bereits dann vor, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrskreise in der Kennzeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt (BGH, Urt. v. 22.6.1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 648 - Strumpf-Zentrale; BGH, Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt. 1983, 96, 97 - Die gute Idee).
Die Klägerin hat indessen mit der Behauptung, ihr Zeichen "Kletten" habe sich im Verkehr in stärkstem Maße durchgesetzt, einen Sachverhalt unterbreitet, der die Möglichkeit nahelegt, daß die - nicht unmaßgeblichen - Verkehrskreise, welchen das Klagezeichen bekannt ist, in der beanstandeten Kennzeichnung "Klettverschluß" einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblicken (vgl. auch BGH, Urt. v. 7.10.1982 - I ZR 187/80, Mitt. 1983, 96, 97 - Die gute Idee).